Ihr externer Datenschutz­beauftragter

Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

Ein Datenschutzbeauftragter stellt sicher, dass personenbezogene Daten rechtssicher und verantwortungsvoll verarbeitet werden. In vielen Unternehmen ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) nach DSGVO Pflicht. 

Vetter Consulting aus Dresden bietet Ihnen die Möglichkeit, diese Aufgabe durch erfahrene externe Datenschutzbeauftragte professionell und effizient abzudecken. Unsere Experten kombinieren umfassendes Fachwissen mit betriebswirtschaftlichem Verständnis, um Datenschutz in Ihrer Organisation effektiv und kostengünstig zu gestalten.

Diese Illustration zeigt einen PC und spiegelt das Thema „Datenschutzbeauftragter (DSB)“ wider.

Mandanten die bereits auf Vetter Consulting vertrauen!

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) übernimmt vielseitige Aufgaben, die auf den Schutz personenbezogener Daten abzielen. Dazu zählen:

Beratung und
Schulung

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) fungiert als Datenschutzberater und schult die Geschäftsleitung sowie die Mitarbeiter in Datenschutzfragen. So gewährleistet dieser das Verständnis der DSGVO-Anforderungen.

Vetter Consulting bietet hierfür eine jährlich aktualisierte Vor-Ort oder Online-Datenschutzschulung an, um Ihr Team praxisnah für den Datenschutz zu sensibilisieren.

Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze

Der Datenschutzbeauftragte kontrolliert, ob alle datenverarbeitenden Prozesse den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. 

Vetter Consulting sorgt für DSGVO-Compliance und optimiert gleichzeitig Ihre internen Prozesse effizient und wirtschaftlich.

Risikobewertung und Datenschutz-Folgenabschätzung

Bei der Einführung neuer Technologien führt der DSB Datenschutz-Folgenabschätzungen durch, um Risiken zu minimieren.

Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass technische Innovationen reibungslos und datenschutzkonform eingeführt werden.

Kommunikation mit Aufsichtsbehörden

Ein Datenschutzbeauftragter ist der erste Ansprechpartner für Datenschutzaufsichtsbehörden.

Vetter Consulting unterstützt Sie bei Anfragen oder Beschwerden, sodass Ihre Interessen kompetent vertreten werden.

Unterstützung bei Datenschutzverletzungen

Im Falle eines Datenschutzvorfalls helfen die Experten von Vetter Consulting, die Situation schnell und gesetzeskonform zu bewältigen. 

Wir unterstützen bei der Meldung an die Behörden und leiten Sofortmaßnahmen ein, um weitere Schäden zu vermeiden.

Ihr Datenschutz in besten Händen!

Externe Datenschutzbeauftragte für maximale Sicherheit und Compliance. Mit Vetter Consulting profitieren Sie von langjähriger Expertise und maßgeschneiderten Lösungen, die Ihre Datenschutzanforderungen effizient und kostengünstig erfüllen.

Warum Ihr Unternehmen nicht auf einen externen Datenschutzbeauftragten verzichten sollte

Die Vorteile eines externen) (Datenschutzbeauftragten sind vielseitig. Vetter Consulting hilft Ihnen dabei, diese Vorteile in Ihrer Organisationen betriebswirtschaftlich sinnvoll umzusetzen:

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Die DSGVO verlangt klare Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Unsere Experten sorgen dafür, dass Ihre Organisation nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sondern dies auf eine Weise tut, die Ihre Prozesse schlank und effizient hält.

Stärkung von Vertrauen und Wettbewerbsvorteilen

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Daten stärkt das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern. Mit Vetter Consulting setzen Sie ein klares Zeichen für Professionalität und gewinnen langfristig Wettbewerbsvorteile.

Minimierung finanzieller Risiken

Datenschutzverletzungen können erhebliche Bußgelder und Rufschäden nach sich ziehen. Die externen Datenschutzbeauftragten von Vetter Consulting unterstützen Sie präventiv dabei, solche Risiken zu vermeiden – und das kosteneffizient.

Warum ist ein externer Datenschutz­beauftragter sinnvoller als ein interner?

Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten
über Vetter Consulting bietet verschiedene Vorteile.

Unabhängigkeit und Objektivität

Ein externer Datenschutzbeauftragten (DSB) ist nicht in interne Strukturen eingebunden und kann daher objektive Empfehlungen geben. Vetter Consulting gewährleistet eine unabhängige Beratung, die stets auf Ihre Interessen ausgerichtet ist.

Umfassendes Fachwissen und Erfahrung


Vorkonfigurierte Vorlagen, integrierte Audit-Funktionen und automatische Berichterstattung gewährleisten die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.

Diese Grafik zeigt ein weißes Dashboard mit Vorhängeschloss und steht symbolisch für das Thema »externer Datenschutzbeauftragter(DSB)«.

Externer DSB ist kosteneffizient

Die Einstellung und Schulung eines internen Datenschutzbeauftragten kann teuer und zeitaufwendig sein. Mit Vetter Consulting zahlen Sie nur für die tatsächlich erbrachten Leistungen – flexibel und bedarfsorientiert.

Schnelle Einsatzbereitschaft

Unsere Datenschutzexperten stehen Ihnen sofort zur Verfügung und übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Haftungsminimierung

Indem Sie uns als externen DSB bestellen, reduzieren Sie das Haftungsrisiko für Ihre Organisation und profitieren von unserer umfassenden Absicherung durch Erfahrung und Kompetenz.

Ein Datenschutzbeauftragter ist unverzichtbar für Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Mit Vetter Consulting erhalten Sie eine kosteneffiziente und professionelle Lösung, die optimal auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnitten ist. Wir helfen Ihnen nicht nur, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, sondern entwickeln auch praxisorientierte Maßnahmen, die Datenschutz und betriebswirtschaftliche Effizienz vereinen.

Investieren Sie in einen externen DSB von Vetter Consulting und sichern Sie sich einen langfristigen Vorteil in einer zunehmend datengetriebenen Welt.

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Datenschutzbeauftragter (DSB)

Ein Datenschutzbeauftragter muss unter bestimmten Bedingungen bestellt werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Haupttätigkeit des Unternehmens in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen liegt, die eine regelmäßige und systematische Überwachung von Personen erforderlich machen. Das Gleiche gilt, wenn die Kerntätigkeit eines Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten wie Gesundheitsdaten, politischen Umfragedaten oder Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen liegt. Ein weiterer Punkt, der Unternehmer zur Bestellung eines (externen) DSB verpflichtet, ist die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter. In der Regel müssen Unternehmen in Deutschland einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn mindestens 20 Mitarbeiter:innen dauerhaft mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl kann die Benennung eines Datenschutzbeauftragten auch erforderlich sein, wenn Verarbeitungen mit einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen einhergehen.

Die Entscheidung für einen externen Datenschutzbeauftragten (DSB) bringt für Unternehmen entscheidende Vorteile mit sich. Ein externer DSB verfügt über spezialisiertes und aktuelles Fachwissen, das durch die Betreuung verschiedener Mandate und fortwährende Weiterbildung gewährleistet ist. Ein externer DSB ist unabhängig und nicht in die internen Prozesse eines Unternehmens involviert. Dadurch sind eventuell aufkommende Interessenkonflikte vermeidbar. Ein weiterer Vorteil ist die Ressourceneffizienz, von der Unternehmen durch die Bestellung eines externen DSB profitieren können. Das Unternehmen spart die Kosten für die anspruchsvolle Weiterbildung eines internen Mitarbeiters. Zudem entfällt die Freistellung dieses Mitarbeiters von seinen eigentlichen Aufgaben. Die Kosten für einen externen DSB sind in der Regel vertraglich klar geregelt, gut kalkulierbar und stellen somit eine wirtschaftliche Lösung dar.

Der Datenschutzbeauftragte hat primär eine beratende und überwachende Funktion. Zu seinen Kernaufgaben gehören beispielsweise Schulungen und Beratungen. So berät und informiert er die Unternehmensleitung und die Mitarbeitenden in Bezug auf deren Pflichten gemäß DSGVO und anderen Datenschutzvorschriften. Darüber hinaus ist der (externe) Datenschutzbeauftragte für die Überwachung der Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Normen zuständig. Er überwacht die Umsetzung und Einhaltung der Datenschutzgesetze im Unternehmen. Dazu zählt auch die Kontrolle interner Richtlinien und Prozesse. Darüber hinaus ist er damit betraut, eine Beratung zur Datenschutz-Folgenabschätzung zu leisten. Auf Anfrage unterstützt er bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung und beaufsichtigt deren Anwendung. Der externe Datenschutzbeauftragte bildet zudem eine zentrale Anlaufstelle. Als DSB ist er die Hauptkontaktperson für Aufsichtsbehörden und arbeitet mit diesen zusammen. Zugleich ist er die erste Kontaktperson für betroffene Kunden oder Mitarbeiter:innen bei Fragen zur Verarbeitung ihrer Daten.