Warum ist ein Mandat als Externer Datenschutzbeauftragter sinnvoll?
Kostenvorteile
Im Gegensatz zu einem internen Datenschutzbeauftragten fallen bei der Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten für Sie keine weiteren Kosten für den Erwerb und Erhalt der Fachkunde (Ausbildung, Weiterbildung, Seminare, Fachzeitschriften, Fachbücher, etc.), für Mitgliedsbeiträge in Fach- und Berufsverbänden oder bei Fehlzeiten an. Sie können Ihre Kosten auf der Basis eines Beratervertrages klar und transparent kalkulieren.
Fachliche Vorteile
Wer sich zu 100% mit Datenschutz beschäftigt, arbeitet natürlich effektiver als ein “20%-Datenschutzbeauftragter”. Ich bringe meine Erfahrungen aus anderen Unternehmen mit ein.
Kündigungsschutz
Sie schließen mit mir einen befristeten Vertrag ab – transparent und in seinen Regeln klar formuliert. Bestellen Sie dagegen einen eigenen Mitarbeiter als betrieblichen Datenschutzbeauftragten, so wird dieser nach DSGVO dem Betriebsrat gleichgestellt und genießt besonderen Kündigungsschutz.
Risikovermeidung
Als seriöser Datenschutzberater verfüge ich natürlich über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, speziell für Datenschutzbeauftragte. Diese deckt Schäden, bis zu einer Höhe von einer Millionen Euro, ab. Unseren DSVGO-Bußgeldrechner finden Sie hier Zum DSVGO-Bußgeldrechner.
Innerbetrieblich
Durch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten vermeiden Sie innerbetriebliche Interessenkonflikte. Unvoreingenommenheit als Vorteil; keine “Betriebsblindheit”
Die Erstellung des Angebotes
Ihre Anfrage per Brief, E-Mail, Telefon oder per Kontaktformular sind selbstverständlich kostenfrei.
Gern verschaffe ich mir, direkt vor Ort, einen ersten Eindruck vom bisherigen Datenschutzniveau und von den zu erwartenden Anforderungen. In den meisten Fällen ist es nur so möglich, ein seriöses Angebot abzugeben. Dieser erste Besuch erfolgt ebenfalls kostenfrei.
Mein Honorar richtet sich dann nach dem vertraglich vereinbarten Beratungsumfang. Die Beratung und Umsetzung eines datenschutzkonformen Status-Quo im Unternehmen wird mit einem zu vereinbarenden Kostensatz abgerechnet. Die Abrechnung der fortlaufenden Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter erfolgt mit einer Monatspauschale inklusive Reisekosten zuzüglich gesetzlicher MwSt. Zusätzlich notwendige Beratungen oder Aufwände werden nur nach gesonderter Beauftragung und Berechnung durchgeführt.