Website-Check für Ihre DSGVO-konforme & sichere Webpräsenz
Ob Großunternehmen, KMU oder Start-up – die Unternehmenswebsite bildet das digitale Fundament für Kommunikation und Vermarktung. Sie ist längst zur Grundvoraussetzung für die Teilhabe an der modernen Geschäftswelt geworden. Im Gleichlauf mit fortschreitender Vernetzung und wachsender Funktionsvielfalt ändern sich damit regelmäßig auch die Pflichten der Website-Verantwortlichen im Hinblick auf DSGVO und Co. Gesetzesüberarbeitungen und aktuelle Rechtsprechung sorgen dabei für zusätzliche Unwegsamkeit im Regeldschungel. Wer hier nicht den Überblick behält, riskiert neben Reputationsschäden nicht nur Abmahnungen, sondern unter Umständen auch horrende Bußgeldzahlungen.
Mit dem DSGVO-Website-Check bietet Ihnen Vetter Consulting eine rechtssichere, stets aktuelle und wirtschaftliche Lösung, um solche Risiken proaktiv zu umgehen.
Sicherheits- & Datenschutzrisiken im Website-Betrieb vermeiden
Die rechtlichen Anforderungen an den Internetauftritt sind vielfältig und ändern sich ständig. Viele Website-Betreiber stehen vor der Herausforderung, ihre Webpräsenz einerseits ansprechend und nutzerfreundlich, andererseits aber auch in vollem Umfang rechtskonform zu gestalten. Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), aber auch das Digital-Dienste-Gesetz (DDG) und das Telekommunikations-Datenschutzgesetz (TTDSG) spielen hier im rechtlichen Kontext die Hauptrolle. Fehler bei der Einbindung externer Dienste, beim Cookie-Management und unentdeckte Sicherheitslücken bergen erhebliche Risiken. Es drohen Abmahnungen, empfindliche Bußgelder und Reputationsschäden.
Einwilligungsmanagement & Tracking
Fehler beim Einwilligungsmanagement und Rechtsverstöße beim Tracking sind die häufigsten Probleme. Viele Websites setzen Cookies und Tracking-Tools ein, ohne die erforderliche Einwilligung der Nutzer (korrekt) einzuholen. Zu den inhaltlichen Mängeln kommen häufig technische Umsetzungsfehler bei Cookie-Bannern.
Unzulässige Datenerhebung & Datenspeicherung
Ein weiteres „Einwilligungsproblem“ ergibt sich im Zusammenhang mit der Datenerhebung, etwa im Kontext von Kontaktformularen, Newsletter-Anmeldungen oder Nutzerkonten. Der DSGVO-Website-Check zeigt allzu oft, dass hier mehr personenbezogene Daten erhoben werden als erforderlich. Ein solches Vorgehen – ob wissentlich oder unbedacht – widerspricht dem von der DSGVO geforderten Grundsatz der Datensparsamkeit.
Unzureichende Website-Sicherheit
Sicherheitslücken und Schwachstellen in der Programmierung oder Website-Konfiguration können von Angreifern ausgenutzt werden, um Schadsoftware einzuschleusen und sensible Daten zu stehlen. Wird in diesem Zusammenhang eine Fahrlässigkeit des Website-Betreibers festgestellt, drohen ernstliche Konsequenzen.
Fehlerhafte Disclaimer & Rechtstexte
Fehlende oder unvollständige Rechtstexte, z. B. in Form einer unzureichenden Datenschutzerklärung, die nicht alle eingesetzten Dienste und Datenverarbeitungen aufführt, stellen einen Verstoß gegen die Informationspflicht dar.
Die proaktive Datenschutz-Compliance durch den DSGVO-Website-Check von Vetter Consulting zeigt Schwachstellen frühzeitig auf und ermöglicht deren gezielte Behebung, bevor kostspielige Probleme entstehen. Wir verstehen uns dabei als Ihr Partner, der nicht nur prüft, sondern Ihnen auch praktikable und betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen aufzeigen kann.
Vetter Consulting bietet
Website-Checks & Audits zur Erkennung von Schwachstellen
automatisierte Überwachung mit modernen Tools
proaktive Maßnahmen zur Risikominimierung
Von der Analyse über den Website-Check bis hin zur Folgeberatung stehen wir Ihnen als kompetenter Partner für Datenschutz, IT- und Website-Sicherheit zur Seite. Vereinbaren Sie noch heute Ihre unverbindliche Beratung mit uns!
DSGVO-Website-Check im Detail
Der Website-Check analysiert systematisch Ihren gesamten Onlineauftritt auf technische und rechtliche Konformität. Sie erhalten einen aufschlussreichen Bericht, der Schwachstellen detailliert benennt und damit klare Handlungsempfehlungen bietet.
Cookie-Analyse
Identifikation aller auf Ihrer Website verwendeten Cookies und externen First- und Third-Party-Dienste. Überprüfung der Herkunft, des Zwecks, eventueller Weiterleitungen von Daten in Länder außerhalb der EU sowie der Speicherdauer.
Opt-In-Verfahren
Überprüfung der technisch korrekten Umsetzung, die gewährleistet, dass eine Aktivierung einwilligungspflichtige Dienste tatsächlich erst nach erfolgter Nutzereinwilligung geschieht.
DSGVO-Check externer Dienste
Der Website-Check erkennt externe Services wie Google Analytics, Google Maps, YouTube, Vimeo oder Meta Pixel und prüft die Einstellungen Ihres Setups. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem internationalen Datentransfer.
Website- & Nutzer-Sicherheit
Der Website-Scan überprüft die sichere Datenübertragung (SSL/TLS-Zertifikat) und wichtige Security-Header zur Absicherung Ihrer Website.
Formulare & Captchas
Im Zuge des DSGVO-Website-Checks werden alle Formulare und Captcha-Implementierungen auf Ihren Unterseiten auf korrekte Funktionsweise und Datensparsamkeit getestet.
Rechtstexte
Der DSGVO-Check gleicht die Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung mit den tatsächlich auf der Website stattfindenden Datenverarbeitungen ab und weist ggf. auf Lücken hin.
Übersichtlich
Detaillierte Reports verschaffen Website-Betreibern einen schnellen Überblick.
Schnell
Bei relevanten Änderungen, erfolgen ein Website-Check und eine Benachrichtigung per E-Mail, inkl. Warnung im Falle einer Datenübermittlung in Drittstaaten.
Sicher
Kontrolle der Informationspflicht mit entsprechenden Warnhinweise bei Fehlern in der Datenschutzerklärung.
Mehr als nur ein Website-Check: DSGVO-konform von Anfang an
Die DSGVO fordert „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ – datenschutzrechtliche Aspekte sind somit von vornherein bei der Konzeption und Programmierung einer Website zu berücksichtigen. Vetter Consulting unterstützt Sie entsprechend nicht nur mit Website-Checks und Optimierungen in bestehenden Projekten, sondern auch bei der DSGVO-konformen Neuentwicklung oder dem Relaunch Ihrer Website.
Wir begleiten Sie bei der Etablierung datenschutzfreundlicher Prozesse, wie zum Beispiel der nutzerfreundlichen Handhabung zur Auskunft und Löschung gespeicherter Daten. Dabei schauen wir immer auch durch die Brille des Unternehmers und behalten betriebswirtschaftliche Aspekte sowie Marketingziele im Blick.
Kontinuierliches Monitoring für nachhaltige Sicherheit
Datenschutz und Sicherheit sind keine einmaligen Aufgaben – sie erfordern kontinuierliche Überwachung und Anpassung. Websites entwickeln sich weiter und mit nahezu jedem neuen Tool, das implementiert wird, ändern sich zugleich die rechtlichen Anforderungen.
Daher bieten wir Ihnen optional auch ein fortlaufendes Website-Monitoring an. Durch den regelmäßigen DSGVO-Check und automatisierte Benachrichtigungen bei relevanten Änderungen können Sie schnell reagieren. Ergänzend unterstützen wir Sie bei Bedarf durch angepasste Wartungsmaßnahmen, technische Audits und Pentesting dabei, die Resilienz Ihrer Website dauerhaft zu stärken. Das Monitoring erkennt verdächtige Aktivitäten frühzeitig und gewährleisten, dass Ihre Website rechtskonform und sicher bleibt.
Unsere Dienstleistungen umfassen u. a.
- technische Audits und Simulationen zur Sicherheitsüberprüfung Ihrer Website,
- Datenschutz-Audits zur Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben sowie
- dauerhaftes Website-Monitoring zur Früherkennung verdächtiger Aktivitäten.
Investieren Sie in Rechts- und Datensicherheit
Die Entwicklung und der Betrieb einer Webseite erfordern weit mehr als Inhalt, Design und technische Funktionalität. Datenschutz, Barrierefreiheit und Sicherheit sind Bausteine und von hoher Wichtigkeit für den zukunftsfähigen und rechtssicheren Betrieb einer Webpräsenz. Eine datenschutzkonforme und sichere Website ist zudem essenziell für das Kundenvertrauen. Der DSGVO-Website-Check von Vetter Consulting unterstützt Sie dabei, diese Herausforderungen optimal zu meistern. Unsere Experten begleiten Sie vom initialen Website-Check über die DSGVO-Optimierung bis hin zur optionalen Dauerbetreuung – stets mit Blick auf praktikable und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Website-Check
Welche Arten von Cookies gibt es?
- Technisch notwendige Cookies speichern Daten ausschließlich auf der eigenen Website. Eine Einwilligung in die Verwendung ist verpflichtend und eine Deaktivierung durch den Nutzer nicht möglich. Zum Beispiel erfolgt im Onlineshop die Speicherung von Produkten im Warenkorb in einem Cookie. Auf diese Weise bleibt der Warenkorb beim Schließen des Browserfensters erhalten.
- Funktionale Cookies sind nicht zwingend notwendig und speichern beispielsweise Angaben wie die Sprachauswahl. Sie erhöhen jedoch die Benutzerfreundlichkeit. Eine Einwilligung ist erforderlich und Nutzer können einzelne Cookies in den Cookie-Einstellungen
- Performance Cookies speichern Informationen über das Nutzerverhalten in anonymisierter Form. Auch hier ist eine Zustimmung notwendig.
- Marketing Cookies speichern Daten über besuchte Websites von Nutzern, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Die Verwendung dieser Cookies erfordert die Einwilligung des Seitenbesuchers.
Welche Cookies erkennt der DSGVO-Website-Check?
Der DSGVO-Website-Check erkennt alle Arten von Diensten und Cookies, die die Website lädt. – mit und ohne Einwilligung des Besuchers. Die Zustimmungspflicht hängt dabei von der Art der Cookies ab.
Was ist so problematisch an Google Fonts?
Viele Websites verwenden Google-Schriftarten und laden diese über eine externe Quelle nach. In der Folge überträgt die Website jedoch die IP-Adresse des Nutzers an Google (und damit in die USA). Die IP-Adresse zählt zu den personenbezogenen Daten. Sofern für die Übertragung an Google, z. B. über den Cookie-Banner, eine Einwilligung eingeholt und vorausgesetzt wird, ist die Verwendung von Google Fonts rechtlich nicht problematisch. Fehlt allerdings die Möglichkeit zur Entscheidung zu einer Einwilligung, kann dies Ordnungsgelder in ‘astronomischer Höhe’ für den Website-Betreiber nach sich ziehen. So urteilte das Landgericht München Anfang 2022 (3 O 17493/20), „dass die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse […] an Google […] eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts [darstellt]“. Dieses Recht beinhalte zugleich das Recht der einzelnen Person, über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten frei zu entscheiden. Die automatische Weitergabe der IP-Adresse an Google sei entsprechend unzulässig, sofern keine Einwilligung gemäß DSGVO dazu vorlege. Wer sich nicht sicher ist, ob seine Website (auch) Google Fonts verwendet, sollte die Möglichkeit eines professionellen DSGVO-Website-Checks in Betracht ziehen.
Zählt die IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten?
Ja, tatsächlich gilt eine IP-Adresse gemäß EuGH-Urteil aus 2016 als „personenbezogenes Datum“ und damit als „personenbezogene Daten“. Ob es sich dabei um statische oder dynamische IP-Adressen handelt ist rechtlich irrelevant. Denn theoretisch kann jede IP-Adresse dazu dienen, eine Person zu identifizieren.
Was ist unter illegalem Tracking zu verstehen?
Eine der häufigsten Datenschutzverletzungen auf Webseiten ist das illegale Tracking von Nutzern. Viele Webseiten verwenden Cookies und Tracking-Tools, um das Verhalten der Besucher zu analysieren und personalisierte Werbung zu schalten. Nicht selten geschieht dies jedoch ohne die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer, was gegen die DSGVO verstößt. Dies zu vermeiden sollte nicht nur aus rechtlichen Gründen höchste Priorität für Unternehmen haben. Auf der sicheren Seite ist man hier mit einem speziellen DSGVO-Website-Check.